Selbstständige und kleine Unternehmen, sehen sich oftmals ungeahnten Herausforderungen gegenüber. Fachlich sind sie top, aber unternehmerisch fühlen sie sich häufig alleingelassen. Überlegst Du auch gerade, wo und wie Du in diesem Jahr Kosten einsparen kannst, einen besseren Überblick über Deine Zahlen gewinnst oder welche neuen Dienstleistungen Du anbieten kannst, um Umsatz zu generieren?
Damit Du Dir als Selbstständige/r oder Inhaber/in eines kleinen Unternehmens aus Dienstleistungen, Handel oder Handwerk eine externe Beraterin zur Seite holen kannst, bietet sich eine BAFA-geförderte Unternehmensberatung an. Denn das Programm der BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“ läuft noch bis Ende 2026.
Als externe Unternehmensberaterin kann ich Dir hierzu vielfältig Hilfestellung geben, egal ob Du neue Geschäftsfelder suchst, an Deiner Positionierung arbeiten willst oder Deine Liquidität verbessern willst.
Ergreife die Initiative und befasse Dich damit, was Du schon lange in Deinem Unternehmen ändern oder voranbringen wolltest und bisher immer aufgeschoben hast (Prozesse und Abläufe, Marketing und Sichtbarkeit, Controlling und Budgetplanung, Website ….). Hinterfrage Dich, Dein Unternehmen und Deine Positionierung! Schlage eine neue Richtung ein und lass Dich dabei begleiten. Wir nehmen uns gemeinsam Zeit und prüfen, in welchen Bereichen Du frischen Wind in Dein Unternehmen bringen möchtest.
Dank der BAFA-Förderung stehe ich Dir innerhalb von 6 Monaten jeweils 5 x ½ Tag als Beraterin und Sparringspartnerin bei Dir vor Ort zur Seite.
BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig. Gemäß der neu aktualisierten Förderrichtlinie vom 14.12.2022, die vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 gilt, werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen durch qualifizierte und bei der BAFA registrierte Beraterinnen und Beratern zu
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen Fragen
der Unternehmensführung beraten lassen.
Weitere Informationen, welche Beratungsarten und -themen genau gefördert werden, erhältst Du hier.
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Bei welchen Themen kann ich Dich konkret beraten und unterstützen?
Mit einer Mischung aus Beratung, Moderation, Coaching-on-the-Job und Umsetzungsbegleitung unterstütze ich Dich dabei, Deine Selbstständigkeit so weiterzuentwickeln, dass Du Dich nicht nur fachlich, sondern auch unternehmerisch gut aufgestellt fühlst.
Zu folgenden Themen habe ich andere Selbstständige bereits im Rahmen einer BAFA-geförderten Beratung begleitet:
- Betriebswirtschaftliche Planung und Optimierung / Einführung Controlling
- Analyse der aktuellen betriebswirtschaftlichen Situation und Aufbau einer Plan-BWA für drei Jahre
- Vermittlung einer Methodik zur Kalkulation der erbrachten Dienstleistungen
- Verbesserung der Rentabilität des Unternehmens
- Ausbau des Dienstleistungsportfolios / Erweiterung des Angebots im Hinblick auf die Gewinnung neuer Zielgruppen
- Verfahren, um zu ermitteln, ab wann sich Mitarbeitende lohnen
- Wettbewerbsfähigkeit (Strategie nach außen)
- Wunschkunden: Wer genau ist meine Zielgruppe und welche grundlegenden Bedürfnisse hat die Zielgruppe
- Was sind die größten Probleme meiner Kunden, die ich mit meinem Angebot lösen kann?
- Entwicklung einer individuellen Positionierung mit Begeisterungsfaktoren = ein unverwechselbares Angebot schaffen, das sich im Markt abhebt
- Motivation der Zusammenarbeit – Vision für die Zukunft des Unternehmens erarbeiten;
- Organisation der Unternehmensübergabe vorbereiten: Zeitplan, Rechtsform, Finanzierung, Name, …
- Definition von Rollen, Aufgaben- und Verantwortungsbereichen in der neuen Unternehmensstruktur;
- Möglichen Nachfolgern Sicherheit geben, um Entscheidungskriterien für den Schritt aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit zu kennen
- Möglichkeiten der Personalbedarfsdeckung identifizieren
- Sich selbst führen – Ein konkretes Bild der eigenen Aufgabe zu bekommen
- Methoden zur effizienten und ergebnisorientierten Führungsarbeit implementieren
Lass uns über Geld reden 🙂 - Zwischen 50 % und 80 % meines Honorars werden bezuschusst
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Gefördert wird ein Zuschuss zu den von mir als Unternehmensberaterin in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen EUR 3.500.
- Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (ausgenommen Regionen Lüneburg und Trier) beträgt 50 %, also maximal 1750 €.
- Der Höchstzuschuss in den neuen Bundesländern (ohne Land Berlin und Region Leipzig), sowie in den Regionen Lüneburg und Trier (einschl. Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Saarburg und Bitburg-Prüm) beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro
Beispiel: Selbstständige aus Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz* müssen bei einer Beratungsleistung von 3.500 € die Hälfte, also 1.750 € selbst zahlen.
*Dein Zuschuss beläuft sich auf 80 %, wenn Du hier ansässig bist:
- Stadt Trier
- Kreis Trier-Saarburg
- Kreis Bernkastel-Wittlich
- Kreis Bitburg-Prüm
- Kreis Vulkaneifel
Nach erfolgter Beratung sieht Deine Abschlussrechnung bei mir so aus:
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die
- rechtlich selbstständig sind,
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben,
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € haben.
Junge Unternehmen, die jünger als ein Jahr sind, müssen sich im Verlauf der Beratung obligatorisch bei einem Regionalpartner beraten lassen. Die Liste der verschiedenen Regionalpartner findest Du auf der Website der BAFA unter dem Reiter „Zum Thema“.
Für die Bestimmung, wie alt das Unternehmen ist, wird die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregisterauszug herangezogen. Freiberufler müssen den Zeitpunkt der Anmeldung beim Finanzamt vorweisen.
Für wen/welche Berufsgruppen gibt es keine Förderung?
Von einer Förderung ausgeschlossen sind u.a. Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare oder Insolvenzverwalter und gemeinnützige Unternehmen.
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker/innen erhalten nur für Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems eine Förderung.
Die Leitlinie des BAFA für Antragsberechtigte KMU kannst Du Dir hier anschauen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Vereinbare ein kostenfreies Erstgespräch mit mir. Wenn klar ist, dass wir zusammenpassen 🙂 und die Chemie zwischen uns stimmt, „begleite“ ich Dich telefonisch, um den Online-Antrag zu stellen.
Wichtig vorab zu wissen: Du erhältst vom BAFA keine Garantie, dass die Förderung bewilligt wird. Eine „Leitstelle“ (siehe unten) prüft lediglich die Anträge vor und leitet sie mit einer Empfehlung an das BAFA weiter. Am Ende der Beratungszeit musst Du mit der Bezahlung in Vorleistung gehen, der Zuschuss wird erst nach Beratungsende ausgezahlt.
Vorab eine kleine Hilfestellung für die Antragstellung:
- Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Klicke hierzu bitte auf diesen Link.
- Als Leitstelle empfehle ich die Förderungsgesellschaft des BDS. Eine Übersicht über die zuständigen Leitstellen und Regionalpartner findest Du hier.
- Für Jungunternehmer im ersten Jahr nach der Gründung ist ein persönliches Erstgespräch mit einem Regionalpartner obligatorisch. Das Erstgespräch kann bis drei Monate vor Antragstellung und muss spätestens innerhalb der Beratungszeit durchgeführt und dokumentiert werden.
So funktioniert die Abrechnung mit der BAFA
- Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens, mit dem die Beratung genehmigt wurde, muss die Beratung beendet sein und der Leitstelle müssen online die vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen vorliegen. Die Abrechnung erfolgt komplett online über diese Plattform.
- Zur Anmeldung benötigst Du die Vorgangsnummer. Diese findest Du auf dem Bewilligungsschreiben des BAFA rechts oben unter „Mein Zeichen“. Es werden nur die sieben Zahlen eingegeben, nicht aber die Abkürzung „UBF“. Als Passwort für den Login dient die Postleitzahl, mit der Du die Förderung beantragt hast.
- Folgende Antragsunterlagen müssen eingereicht werden:
- Beratungsbericht incl. Fragebogen (Grundsätze des ESF Plus)
- Berater-Rechnung
- Kontoauszug*
- Monitoring-Fragebogen
- EU-KMU- und De-minimis-Erklärung
- Erklärung zur Kenntnisnahme der Charta der Grundrechte der EU
- ggf. Bestätigungsschreiben des Regionalpartners.
*Für die Beantragung des Zuschusses ist zwingend erforderlich, dass die Zahlung der Gesamtrechnung inkl. Mehrwertsteuer nachgewiesen wird. Dies erfolgt über einen Kontoauszug, aus dem die Zahlung hervorgeht.
Abgabe Verwendungsnachweis:
- Nachdem alle Antragsformulare hochgeladen wurden, wird ein Verwendungsnachweisformular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und anschließend wieder über die Online-Plattform bereitgestellt werden. Erst mit Deiner Unterschrift ist Dein Verwendungsnachweis frist- und formgerecht gestellt.
- Die Leitstelle prüft die Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung an das BAFA weiter. Das BAFA prüft den Antrag abschließend, bewilligt bei Vorliegen aller Richtlinienvoraussetzungen den Zuschuss und veranlasst die Auszahlung. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Keine Sorge: Ich überwache die Frist zur Abgabe des Antrags und unterstütze und begleite Dich bei der Antragsstellung.
Ein Kommentar